Bootsführerschein Mannheim
Überblick über deutsche Sportbootführerscheine
Grundsätzliche Trennung der Geltungsbereiche Binnen und See
Die grundsätzliche Trennung der Geltungsbereiche Binnen und See bei deutschen Sportbootführerscheinen stellt sicher, dass Bootsführer je nach Gewässerart über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Binnengewässer, wie Flüsse, Kanäle und Seen, erfordern andere navigations- und sicherheitsrelevante Kompetenzen als die Küstengewässer. Diese Trennung spiegelt sich in den unterschiedlichen Anforderungen und Inhalten der Prüfungen für den Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) und den Sportbootführerschein See (SBF See) wider. Die klare Abgrenzung dient nicht nur der Sicherheit im Schiffsverkehr, sondern auch dem Schutz der Umwelt und der Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs auf den jeweiligen Wasserstraßen.
Europäischer Sonderfall Bodensee
Der Bodensee stellt einen besonderen Fall in der deutschen Sportbootführerschein-Landschaft dar. Für das Befahren dieses internationalen Binnengewässers wird das Bodenseeschifferpatent benötigt. Diese spezielle Fahrerlaubnis ist erforderlich, da der Bodensee von Deutschland, Österreich und der Schweiz geteilt wird und somit eigene Regelungen gelten.
Deutscher Sonderfall "Charterscheinreviere"
Ein weiterer besonderer Fall in der deutschen Sportbootführerschein-Regelung betrifft die Charterscheinreviere. In bestimmten Regionen, wie beispielsweise auf einigen Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern, können Boote auch ohne regulären Sportbootführerschein gemietet und geführt werden, sofern ein sogenannter Charterschein erworben wird. Dieser Charterschein wird nach einer kurzen Einweisung durch den Charterbetrieb ausgestellt und gilt nur für die Dauer der Mietzeit sowie innerhalb des festgelegten Reviers. Diese Regelung ermöglicht es auch unerfahrenen Freizeitkapitänen, die Faszination des Wassersports zu erleben, ohne die umfangreichen Anforderungen eines regulären Sportbootführerscheins erfüllen zu müssen.
Geltungsbereich Binnengewässer
In der deutschen Sportbootführerscheinlandschaft sind die Führerscheine für den Geltungsbereich Binnen schnell abgezählt. Man benötigt lediglich den Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) und bei Bedarf (s.u.) das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Diese Regelung erleichtert den Einstieg in den Wassersport und gewährleistet die Sicherheit auf den Binnengewässern.
Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtstraßen (SBF-Binnen)
Gesetzliche Grundlage des SBF-Binnen ist die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV).
Wann wird dieser Schein benötigt?
Der SBF-Binnen ist vorgeschrieben auf den Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind. In diese Kategorie fallen auch die Wassermotorräder.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre Plus 9 Monate am Tag der Zulassung)
- medizinische Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
- Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren)
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV).
Wann wird dieser Schein benötigt?
Wenn in einem Boot eine UKW-Sprechfunkanlage verbaut ist, benötigt jede Person, die die Anlage bedienen oder beaufsichtigen möchte, diesen Schein. Dies gilt nicht nur für den Bootführer, sondern auch für andere Personen an Bord.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
Geltungsbereich See
Der Einstieg in den Geltungsbereich See ist ähnlich einfach wie beim SBF-Binnen. Man benötigt lediglich den Sportbootführerschein See (SBF-See) und bei Bedarf das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC).
Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen (SBF-See)
Gesetzliche Grundlage des SBF-See ist die Sportbootführerscheinverordnung (SpFV).
Wann wird dieser Schein benötigt?
Der SBF-See ist vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre Plus 9 Monate am Tag der Zulassung)
- medizinische Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
- Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren)
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)
Gesetzliche Grundlage des SRC ist die Schiffssicherheitsverordnung.
Wann wird dieser Schein benötigt?
Für Schiffe unter deutscher Flagge gilt: Den mobilen Seefunkdienst darf nur ausüben, wer einen gültigen Befähigungsnachweis vorweisen kann, der für die Funkstelle ausreichend ist; dies ist das SRC. Im Ausland kann dieser Nachweis direkt vom Skipper verlangt werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
Bei weiteren Scheinen im Geltungsbereich See spricht man oft von "Charterscheinen" oder "Versicherungsscheinen". Diese Scheine erweitern nicht die Berechtigungen vom SBF-See. Sie können allerdings von Charterfirmen verlangt werden, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen zum Führen einer Yacht erfüllen. Sie bestimmen auch, in welchen Revieren die Yacht geführt werden darf.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der SKS kann sowohl für Yachten mit Antriebsmaschine als auch für solche mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Wann wird dieser Schein benötigt?
Viele Charterfirmen und Versicherungen erwarten vom Skipper einen höheren Befähigungsnachweis als den SBF-See. Zudem ist dies der erste Schein, der ohne Sondergenehmigungen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten auf Sportbootyachten innerhalb von 12 Seemeilen ab der Küste berechtigt.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Besitz des SBF-See
- Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in zwei theoretischen (Navigation und Theorie) und einer praktischen Prüfung
Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel
Wann wird dieser Schein benötigt?
Sie benötigen diesen Schein gemäß §1 Abs. 2.1. SprengV.
Für Seefahrer ist dieser Schein wichtig, da bestimmte Vorschriften des Sprengstoffgesetzes nicht auf den Erwerb, die Aufbewahrung und Nutzung von explosiven und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2 angewendet werden. Diese Gegenstände werden in der Schifffahrt zur Rettung von Menschen oder als Signalmittel verwendet. Der Schein stellt sicher, dass diese Gegenstände nur von Personen genutzt werden, die ein nautisches Patent, einen Matrosenbrief oder ein Befähigungszeugnis zum Rettungsbootsmann besitzen und entsprechend geschult sind. Insbesondere die Charterfirmen an der deutschen Küste verlangen diesen Schein.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
Bei bestimmten Scheinen im Wassersport spricht man oft auch von "gewerblichen Scheinen". Diese sind notwendig für das Führen von Yachten in anspruchsvolleren Revieren und für Fahrten auf hoher See. Zudem sind sie erforderlich für die Bedienung von Funkanlagen auf Langstrecken. Diese Scheine sind besonders wichtig für Personen, die gewerblich im Wassersport tätig sind oder anspruchsvollere Fahrten unternehmen wollen.
Sportseeschifferschein (SSS)
Der Sportseeschifferschein ist ein empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in Gewässern bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie in den Seegebieten der Ost- und Nordsee, des Ärmelkanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeers und des Schwarzen Meers. Der Schein kann sowohl für Yachten mit Antriebsmaschine als auch für solche mit Antriebsmaschine und Segel erworben werden.
Wann wird dieser Schein benötigt?
Sie benötigen diesen Schein definitiv, wenn Sie eine Karriere als Segellehrer anstreben oder auch in anspruchsvolleren Revieren die Yacht steuern möchten. Zum Führen bestimmter Traditionsschiffe ist dieser Schein obligatorisch.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Besitz des Sportküstenschifferscheines (SKS) oder eines vor dem 1.10.1999 vom DSV ausgestellten BR-Scheines
- Nachweis, dass nach Erwerb des SKS bzw. BR-Scheines mindestens 700 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden
Alternativer Weg: Besitz des SBF-See und Nachweis, dass nach dessen Erwerb mindestens 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung als Wachführer oder dessen Vertreter auf Yachten, zurückgelegt wurden - Nachweis der erforderlichen Befähigung in vier theoretischen und einer praktischen Prüfung Die vier theoretischen Prüfungen decken die Teilbereiche Navigation, Seemannschaft, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde ab
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der Sporthochseeschifferschein ist der empfohlene amtliche Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in der weltweiten Fahrt. Der SHS kann sowohl für Yachten mit Antriebsmaschine als auch für solche mit Antriebsmaschine und Segel erworben werden.
Wann wird dieser Schein benötigt?
Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten im Fahrtbereich weltweite Fahrt vorgeschrieben. Zudem ist dieser Schein auch zum Führen bestimmter Traditionsschiffe obligatorisch.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Besitz des Sportseeschifferscheins (SSS)
- Nachweis, dass nach Erwerb des Sportseeschifferscheines mindestens 1000 Seemeilen als Wachführer auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart im Seebereich zurückgelegt wurden, davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in drei schriftlichen Prüfungen - Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde sowie einer mündlichen Prüfung im Fach "Handhabung von Yachten"
Die Prüfungen werden von den durch die Zentrale Verwaltungsstelle gebildeten Prüfungskommissionen abgenommen.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)
Gesetzliche Grundlage des LRC ist die Schiffssicherheitsverordnung.
Wann wird dieser Schein benötigt?
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen. Das LRC ist international und unbefristet gültig. Sehr ungenau und umgangssprachlich gesprochen benötigen Sie diesen Schein entweder für gewerbliche Zwecke beim Führen von Schiffen mit SeeBG-Zulassung, bei Ozeanquerungen oder bei sehr teuren Yachten mit entsprechender Ausstattung. Das LRC ist international und unbefristet gültig.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
- Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung
Europäischer Sonderfall Bodensee
Bodenseeschifferpatent A + D
Das Bodenseeschifferpatent ist ein spezieller Führerschein für die Schifffahrt auf dem Bodensee, einem einzigartigen Kondominium, das von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam verwaltet wird. Dieser Schein ist erforderlich, um Boote auf dem Bodensee zu führen, und gewährleistet die Einhaltung der länderübergreifenden Regelungen und Sicherheitsvorschriften.
Wann wird dieser Schein benötigt?
Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m² Segelfläche ist ein Schifferpatent erforderlich.
Das Schifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:
- Kategorie A:
Fahrzeuge mit Maschinenantrieb - Kategorie D:
Segelfahrzeuge
Für Segelfahrzeuge mit Motor, deren Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich. - Es existieren noch weitere Kategorien, welche für sehr viele Sportbootführer eher irrelevant sind: B für Fahrgastschiffe, C für Güterschiffe mit schwimmendem Geräte sowie eigenem Antrieb und R für eine Erweiterung der Kategorie A für die Hochrheinstrecke
Voraussetzungen
- Mindestalter:
- Kategorie A: 18 Jahre
- Kategorie D: 14 Jahre
- Eignung zum Schiffsführer
- Bestehen der praktischen und der theoretischen Prüfung
Deutsche Charterscheinreviere
Eine dreistündige Einweisung genügt
Ein Urlaub mit dem Hausboot in Deutschland ist ein aufregendes Wasserabenteuer. In zahlreichen Binnenrevieren stehen mehr als 700 Kilometer befahrbare Wasserstraßen zur Verfügung. Zudem können Hausboote an vielen Orten auch ohne nautische Vorkenntnisse und Führerschein gemietet werden.
Wer in Deutschland mit dem Hausboot unterwegs sein möchte, hat viele Möglichkeiten: Es gibt zahlreiche Reviere, die perfekte Bedingungen für einen gelungenen Hausbooturlaub bieten. An vielen Orten kann man ein Hausboot mieten und insgesamt stehen über 700 Kilometer Wasserstraßen zur Verfügung, die mit einem Charterschein sogar ohne Führerschein befahrbar sind.
Die wichtigsten Reviere für Urlaub mit dem Hausboot in Deutschland sind:
- Die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritz
- Die Brandenburgische Seenplatte
- eine Charterbescheinigung und eine mindestens dreistündige theoretische und praktische Einweisung durch das Charterunternehmen, in welcher die Bedienung des Bootes, Sicherheitsregeln und grundlegende Navigationsregeln vermittelt werden